«Brit Shalom» – Praktische Anwendung für Noahides

KAPITEL 3. Das Wissen um G-tt (Gesetze über die Götzenanbetung)

Ich bin der Herr, dein G-tt (Exodus 20:2)
Der Herr ist unser G-tt, der Herr ist eins.  (Deuteronomium 6:4)
Siehe, dass ich, ich bin Er, und kein anderer Gott ist Mir gleich (Deuteronomium 32:39)
Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.  (2. Mose 20,3)


  1. Der Glaube an die Existenz und Einheit G-ttes ist ein Erbe der Nation Israel. Die Kraft dieses Glaubens hat alle Mitglieder der Nation Israel dazu verpflichtet, der ganzen Welt zu verkünden, keine anderen Götter anzubeten.
  2. Der Sinn des Lebens besteht darin G_tt zu erkennen und beinhaltet zugleich Furcht und Liebe vor IHM. Wobei mit Liebe jede Aktivität und Anleitung die Fremden den Glauben an IHN in ihre Herzen bringt, gemeint ist.
  3. Wer G-tt liebt, tut dies durch Wissen über Ihn und je größer unser Verständnis über IHN ist, umso umfangreicher auch die empfangene Liebe. Es ist für eine Person also ein maximaler Wissensstand erstrebenswert.
  4. Das einzelne Individuum ist nur dem Schöpfer der Welt zu dienen zur Pflicht und daneben keine weiteren Wesen anzubeten.
  5. Deshalb schreibt die Tora jedem Menschen vor sich nicht an rituellen Anbetungen zu beteiligen.
  6. Es ist verboten, ein anderes Wesen zu verehren, während man gleichzeitig den Schöpfer verehrt. Dieses Verbot wird “shituf” genannt (d.h. Seine Aufmerksamkeit zu teilen) und schließt den christlichen Glauben ein, der dazu ermutigt Jesus als zusätzlichen G-tt anzuerkennen.
  7. Verbotene rituelle Praktiken wie Niederwerfung, Tierschlachtung, das Verbrennen eines Opfers oder Weihrauch und das Ausgießen eines Trankopfers nd verboten. All diese Praktiken sind verboten und ziehen hohe Strafen nach sich.
  8. Gleichfall sind rituelle Tänze, das Tragen besonderer Kleidung verboten ziehen ebenso Bestrafung nach sich.
  9. Tieropfer, das Verbrennen von Weihrauch, Unterwerfung und das Ausgießen eines Trankopfers ist selbst dann strafbewehrt wenn sie nicht mit Götzenanbetung einhergehen.
  10. Jede Form der Götzenanbetung, die eine Strafe in einem Beit Din (rabbinischem Gericht) nach sich zieht tut es auch vor noachidischen Gerichten.
  11. Das Verbot der Götzenanbetung schließt die Anbetung jeglicher Macht ein, ob geistig oder physisch, ob sie in der Realität existiert oder nur ein Produkt der Phantasie ist.
  12. Dieses Verbot schließt die Anbetung eines Menschen oder einer anderen Kraft ein, auf jede der oben beschriebenen Weisen, auch wenn der Anbeter glaubt dass diese Kraft auch schöpferisch ist.
  13. Ein Individuum oder eine Nation die glaubt, dass sie von einer Macht physisch oder spirituell geführt wird, die auf einer niedrigeren Ebene als der allumfassende Schöpfer sie einnimmt ist nicht verboten, solange keine Anbetung mit diesem Glauben verbunden ist.
  14. Wer glaubt dass außer dem Schöpfer noch ein weiterer Gott über die ganze Welt herrscht, wird ein als “Ketzer” (wörtlich “Leugner der Hauptwahrheit”) bezeichnet.
  15. Die Anwesenheit oder passive Teilnahme während Götzenanbetungen ist den Noahiden nicht verboten.
  16. Ein Noachide der zur Götzenanbetung gezwungen wird, ist nicht verpflichtet sein Leben zur Vermeidung aufzugeben.
  17. Es ist verboten andere zur Götzenanbetung anzustiften.
  18. Wer im Namen der Götzenanbetung prophezeit und den Menschen entsprechend befiehlt, verstößt gegen das Gesetz Noah.
  19. Es ist verboten, ein Denkmal zu errichten, einen Baum zu pflanzen oder ein Gebäude zu bauen, das für die Götzenanbetung bestimmt ist.

Richtlinien für das Verhalten

Viele Dinge die mit Götzenanbetungen verbunden sind, werden Juden verboten um sich davon zu distanzieren. Solche Dinge waren den Noahiden nicht ausdrücklich verboten.
Dennoch ist es angebracht diese Richtlinien so weit wie möglich zu befolgen. Sie sind:

  1. Das Lesen von Büchern der Götzenanbetung zu unterlassen. Allerdings müssen die noachidischen Weisen, die die Menschen in solchen Angelegenheiten führen müssen, in solchen Büchern bewandert sein.
  2. Es ist angemessen, die Götzenanbetung nicht zu preisen und noch mehr, sie nicht zu schmücken oder Kerzen zu ihrer Ehre anzuzünden oder sich mit irgendeiner damit verbundenen Tätigkeit zu beschäftigen. All dies betrifft Aktivitäten die nicht ausdrücklich Götzenanbetung darstellen. Jedoch sind Aktivitäten, die explizit Götzenanbetung darstellen, durch das Gesetz Noahs völlig verboten.
  3. Am besten unterlässt man es, sich die Haare und den Bart nach der Art der Götzenanbeter zu schneiden und den Körper in irgendeiner Weise zu tätowieren oder zu entstellen, wie sie es tun. Das Gleiche gilt für das Anbringen einer kahlen Stelle auf dem Kopf oder von Schürfwunden am Körper als Zeichen der Trauer um den Toten.  Wenn jemandem Münzen vor  einem Götzenbild fallen lässt, sollte man sich nicht bücken um sie aufzuheben, vielmehr sollte man sich dabei hinsetzen.
  4. Die beste Praxis besteht auf einen generellen Verzicht zur Nutzung von allen Dingen die im Zusammenhang einer Götzenanbetung verwendet wurden.
  5. Man darf kein Götzenbild für sich selbst oder für andere zur Anbetung herstellen.
  6. Juden ist es verboten eine Skulptur in Form eines Menschens zu schaffen, auch wenn es nur zur Dekoration ist. Jedoch besteht kein Ortsverbot für solche Plätze.
  7. Juden ist es verboten, die Zukunft mittels Magie vorherzusagen, eine Veränderung der Natur durch Zaubersprüche herbeizuführen, die Geister der Toten zu erwecken und mit ihnen zu kommunizieren (Spiritismus),oder Hexerei in jeder ihrer Formen zu praktizieren. Die Thora bezeichnete diese und alle ähnlichen Aktivitäten als “ein Gräuel für den Herrn”. Es heißt dort: “Geh in vollkommenem Vertrauen zum Herrn, deinem G-tt.” Es ist auch für Noahiden unzulässig sich mit diesen Aktivitäten zu beschäftigen.
  8. Den Juden wurde befohlen keiner Götzenanbetung beizuwohnen, sie zu untersuchen und noch nicht einmal sie zu betrachten
  9. Keiner sollte im Namen eines Götzen schwören. Genauso wenig sollte jemand einen anderen dazu bringen, im Namen eines Götzen zu schwören. Und jemand der vor Gericht schwören muss, sollte dies im Namen G-ttes tun oder auf eine einfache Art und Weise, die nicht erwähnt, in wessen Namen der Schwur geleistet wird.